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VG Lüneburg, 16.03.2011 - 5 A 135/10 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Auslagen eines Ratsmitgliedes für anwaltliche Beratung müssen von der Gemeinde erstattet werden
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Auslagen eines Ratsmitgliedes für anwaltliche Beratung müssen von der Gemeinde erstattet werden
Wird zitiert von ...
- VG Osnabrück, 21.08.2012 - 1 A 70/12
Kosten eines Ratsmitglieds für presserechtliche Gegendarstellung
Dies kann für das vorliegende Verfahren letztlich offen bleiben, weil durch die gewählte Form der Leistungsklage das Erstattungsbegehren geltend gemacht werden kann, ohne die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage zu umgehen (so ausdrücklich Verwaltungsgericht Lüneburg, U. v. 16.03.2011 - 5 A 135/10 - offenbar ohne weitere Erörterung auch Verwaltungsgericht Braunschweig, U. v. 14.09.2001 - 1 A 183/01 - offengelassen nach Ende des Mandats, Verwaltungsgericht Hannover, U. v. 05.04.2000 - 1 A 3570/99 - OVG Koblenz, U. v. 19.05.1987 - 7 A 90/86 - NVwZ 1987, 1105).Die an ihm anknüpfende Erstattung setzt zunächst voraus, dass die anwaltliche Vertretung durch einen vernünftigen Anlass gerechtfertigt ist, also nicht mutwillig aus sachfremden Gründen erfolgt (Verwaltungsgericht Lüneburg, U. v. 16.03.2011 - 5 A 135/10 - S. 6 UA m.w.N. auch auf die Rspr zu anderem Landesrecht).